Es folgt die übliche Weihnachtspause, dann versuche ich eine erneute Kontaktaufnahme über alle Kanäle, die mir zur Verfügung stehen – die üblichen Reaktionen darauf kann ich mir sparen, die kennt der Leser alle schon! Nun beibt mir nichts anderes mehr übrig, als anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn in zwei Wochen läuft die Garantiezeit ab und außer schwammigen Zusagen haben wir eigentlich nichts wirklich Gerichtsfestes in der Hand. Meine Rechtsschutzversicherung bittet mich, zuerst eine Mediatorin zuzulassen, damit die entstehenden Kosten in einem solch klaren Fall wie diesem (!) möglichst klein gehalten werden können. Ich sage zu und höre wieder einmal fünf Tage nichts, dann meldet sich eine ziemlich genervte Mediatorin – immerhin eine gestandene Anwältin! – und fordert mich auf, Klage einzureichen, denn man würde sie immer wieder vertrösten (der Leser möge einmal raten, mit welchen Begründungen!?) und sie konnte nicht ein einziges Mal mit einem zuständigen Mitarbeiter, geschweige denn dem Geschäftsführer sprechen!
Also auf zur Anwältin, die sofort ein Schreiben an den Händler formuliert und ihn auffordert, binnen dreier Tage zu erklären, dass er auf eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche verzichtet. Dieses Schreiben geht vorab als Fax an ihn. Als ich nach Hause komme, habe ich eine Email erhalten – zum allerersten Mal nimmt der Geschäftsführer mit mir Kontakt auf! Ausführlich bittet er um Verständnis, dass der für Bimobil zuständige Mitarbeiter auf Fortbildung (!) ist und um Geduld, denn es mache keinen Sinn, dass sich ein anderer Mitarbeiter in die Materie einarbeitet. Die Verzögerung sei auch dadurch zustande gekommen, dass sich kein anderer Mitarbeiter der Bearbeitung angenommen hätte – Das scheint mir ein Hauptproblem dieser Firma zu sein: Niemand fühlt sich verantwortlich!!
Natürlich erhält auch die Anwältin, außer der Bitte um eine Fristverlängerung, kein Schreiben über den Verzicht auf die Verjährung der Garantieansprüche und so reichen wir nun Klage ein. Irgendwann bekomme ich den zuständigen Mitarbeiter zu fassen und kann mit ihm unter Hinweis auf das bereits laufende Verfahren Termine für die Abarbeitung der Garantiepunkte fest machen (er ist extrem freundlich!). Diese Termine werden dem Händler dann durch die Kanzlei mit Kopie an das Gericht zusätzlich schriftlich mit der Bitte um Bestätigung zugeschickt – natürlich erfolgt diese nicht!
Der Wagen soll für eine Woche zum Händler gehen. Originell dabei ist, dass der Gerichtstermin genau in dieser Zeit stattfinden soll. Drei Tage vor der Abgabe des Fahrzeugs erhalte ich einen Anruf – falsch: Ich bekomme einige Male von meinem Telefon gemeldet, dass mich jemand ohne Mitteilung anzurufen versuchte und die angezeigte Nummer kenne ich inzwischen auswendig! Nach drei Versuchen – ehrlich: wie immer mit den gleichen, bekannten Aussagen! – bittet man mich allen Ernstes, nicht zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Von der Firma würde dann auch niemand kommen und damit würde das Verfahren ruhen. Das würde der Firma Zeit und Gelegenheit geben, die Arbeiten zufriedenstellend zu beenden. Sofortige Nachfrage meinerseits: Bedeutet diese Anmerkung, dass der abgemachte Werkstatttermin mal wieder platzt und verschoben werden muss? Nein, natürlich nicht – der Wagen wird in der Woche wie verabredet fertiggestellt.
Ich gebe (so als Tipp) zu verstehen, dass meine Anwältin (und sogar das Gerich!) das Gefühl hat, man würde auf Händlerseite nicht so ganz verstehen, was eine Klage sei und wie man auf so etwas zu reagieren hätte. Langsam bekomme ich Trottel sogar so etwas wie Mitleid. Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit meiner Anwältin, damit die ganze Angelegenheit für die Firma nicht noch richtig kostspielig wird. Vielleicht lässt sich ja noch etwas machen? Da ich sowieso nicht persönlich zu dem Gerichtstermin erscheinen muss, teile ich das etwas befremdliche Ansinnen des gewünschten Nichterscheinens meiner Anwältin mit und die gerät, so erscheint es mir, doch ein wenig aus der Fassung. Ihren Kommentar lasse ich hier einmal weg – ich weiß nicht, ob ich sie hier übehaupt zitieren darf, aber ich glaube, jeder kann sich auch so in etwa denken, was ihre Meinung zu diesem Vorschlag war. Sie erwähnt, dass der Werkstattchef (oder ist er nur der Stellvertreter? Langsam steige ich da nicht mehr durch!) auch bei ihr angerufen habe, sie aber nicht so richtig verstünde, was er denn eigentlich wolle.
Am Sonntag fahren wir also einmal wieder Exe zur Werkstatt. Zur Erinnerung: Das bedeutet je zwei Stunden Hin- und Rückfahrt mit zwei Autos – inklusive Abholung opfern wir also zu Zweit acht Stunden Wochenende plus zweimal Sprit. Am Dienstag kommt es zu einer 15-miütigen „Verhandlung“ am Amtsgericht – das Ergebnis ist einfach und klar: Wir bekommen zu 100% recht. Der Mitarbeiter, mit dem ich ein paar Tage vorher noch gesprochen hatte, war plötzlich erkrankt und der Chef persönlich war vor Gercht erschienen. Die Werkstatt meldet sich nicht – alles klar: Am Freitag fahren wir zum Händler, um Exe abzuholen. Wir sind gespannt – sollte das Drama tatsächlich ein Ende finden?
Eine Mitarbeiterin lächelt uns freundlich an, sagt tatsächlich „Kein Problem!“, schaut durch die Papiere, fragt erneut nach unserem Namen und meint „Seltsam, ich finde hier gar nichts!“ und entschwindet. Wir sehen uns beide bedeutungsvoll an und dieses merkwürdige Gefühl in der Magengrube setzt wieder ein. Nach 10 Minuten erscheint die junge Frau wieder, meint, wir sollten uns schon einmal setzen (!!), der Werkstattleiter würde gleich kommen. Dann kommt er – wer hätte das gedacht: Wieder ein anderer Mitarbeiter, den wir noch von der mangelhaften Ausführung der Zusatzarbeiten kennen! Er beginnt – wieder: wer hätte das gedacht? – mit der Bemerkung, drei Wochen nicht dagewesen zu sein, er sei also nicht informiert, hätte nur ein paar Papiere zu dem Fall, der eingearbeitete Mitarbeiter sei immer noch krank, der Chef schon im Wochenende. Aber er könne ersehen, dass die Arbeiten nicht beginnen sollten, ehe das Gericht entschieden hätte (siehe Aussage ein paar Absätze davor!). Von Mittwoch bis Freitag dann hätte aus Personalknappheit niemand mehr etwas am Wagen tun können. Jetzt (!) hätte er aber einen Termin beim Lackierer für die nächste Woche abmachen können… Wir sind fassungslos – mir bleibt die Luft weg und meiner Frau, die sonst nicht so wirklich auf den Mund gefallen ist, fehlen jegliche Worte. Wieder haben wir acht Stunden unserer Freizeit eingesetzt, damit dieses unglückselige Kapitel endlich beendet werden kann und nun sitzt da jemand, der ohne Absprache mit uns Termine fallen lässt und neue festschreiben will. Seit 16 Monaten richten wir unsere Termine nach dieser Sch…werkstatt. So ist mit uns noch kein Betrieb umgegangen:
- Wir hatten feste, verbindliche, eindeutige Terminzusagen, denn nun beginnt die Reise- und Clubszenensaison. Am 15. August gehen wir für 9 Monate auf große Fahrt. Vorher müssen neben der Versiegelung noch andere Arbeiten (z.B. Montage von Steinschlagfolien auf dem versiegelten Lack) am Fahrzeug durchgeführt werden. Wenn wir Trottel schon immer wieder auf Hersteller und Händler Rücksicht genommen haben, so sollen wenigstens unsere Reisen und Termine nicht auch noch leiden.
- Der Gerichtstermin kann nichts damit zu tun haben – die auszuführenden Arbeiten wurden ja inzwischen sowieso schriftlich von Hersteller und Händler anerkannt, mussten also auf alle Fälle erledigt werden.
- Niemand hatte es für nötig befunden, uns zu kontaktieren und mitzuteilen, dass es personelle Probleme gibt und das Fahrzeug nicht rechtzeitig fertig würde.
- Der Wagen stand tatsächlich unberührt (stimmt nicht: Lenkrad, Schaltung, Zündschlüssel und Pedale wurden berührt, um Exe auf den Werkstatthof zu fahren!) eine Woche auf dem Hof – absolut niemand hat sich um die Arbeiten gekümmert!
- Eine Vorbereitung für die Arbeiten kann auch nicht stattgefunden haben, denn dann wäre nicht erst „gerade eben“ ein Termin beim Lackierer abgemacht worden.
- Wir schließen daraus, dass das Vorgehen Methode hat – das können keine „unglücklichen Zufälle“ mehr sein, nicht nach 16 Monaten: Immer, wenn es brenzlig werden könnte, werden die handelnden Personen ausgetauscht, die nun Verantwortlichen schauen wie unschuldige Welpen, machen auf Mitleid und wissen von nichts. Der Geschäftsführer antwortet nicht auf Schreiben (selbst auf Einschreiben mit Rückschein oder auf Anfragen von Anwälten), ist angeblich ständig weg und was uns besonders Sorge macht – auch Bimobil scheint irgendwie dabei zu sein – auf alle Fälle passt das Verhalten in die Vorgehensweise: Im Februar ist die Übername der Lackarbeiten dringend erforderlich, dann wird bis November verzögert und plötzlich wieder an den Händler zurückgegeben – passiert ist nichts!!! Zitat des Geschäftsführers von Bimobil: „Letztendlich ist aus der Sicht von bimobil alles korrekt verlaufen“ – wirklich?
Ich habe jedenfalls die Nase gestrichen voll und verlange die Herausgabe des Wagens, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass wir uns, sofern das rechtlich möglich ist, nun endlich Firmen vor Ort suchen werden, um das Fahrzeug reparieren zu lassen und was sagt dieser Diener Mephistos doch tatsächlich? „Das habe ich Ihnen doch schon vor langer Zeit empfohlen. Machen Sie das doch!“ Ich gaube nicht richtig zu hören – was für ein Trick soll denn das nun wieder sein? Einerseits kam der Vorschlag, einen Lackierer vor Ort zu beauftragen, direkt von Bimobil (siehe oben….ganz weit oben!), andererseits wurde doch genau das aus Garantiegründen später abgelehnt. Wir lassen uns jedenfalls Schlüssel und Papiere geben, denn den nächsten Termin, den wir mit Exe wahrnehmen wollen, ist schon um eine Stunde überschritten.
Nach dem Wochenende rufe ich meine Anwältin an – ihre Reaktion macht das Surreale deutlich, denn sie versteht mich einfach nicht und fragt dreimal nach, was ich denn damit meine, wenn ich sage, dass der Händler den Wagen in der verabredeten Woche nicht berührt hat. Als das Geschehene bzw. Ungeschehene in ihr Hirn eingesunken ist, wird sie richtig still und erbittet sich Bedenkzeit, weil sie so etwas noch nicht erlebt hat. Egal, wir sind erstmal froh, dass wir Exe wieder haben!
To be contunued!